Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

luum. GmbH
Christoffelgasse 3
3011 Bern, Schweiz
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Stand 2025


1. Allgemeines

1.1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der luum. GmbH (nachfolgend „Agentur“ genannt) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt).
Sie gelten für sämtliche Angebote, Aufträge, Leistungen und Projekte der Agentur und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrags, sofern nicht ausdrücklich schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

1.2 Schriftform

Abweichungen von diesen AGB, mündliche Abreden oder Zusicherungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Parteien. Elektronische Kommunikation (E-Mail, digital signierte Dokumente) gilt als Schriftform im Sinne dieser Bestimmung.

1.3 Angebote und Bestellungen

Offerten der Agentur sind grundsätzlich 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist.
Bestellungen und Offertanfragen sind schriftlich einzureichen. Bei mündlichen oder telefonischen Aufträgen übernimmt die Agentur keine Haftung für Missverständnisse oder Übermittlungsfehler.


2. Leistungen der Agentur

2.1 Leistungsumfang

Die Agentur erbringt kreative, strategische und produktionstechnische Dienstleistungen in den Bereichen Branding, Design, Film, Fotografie, Content, Digital, Strategie, Kommunikation und Kampagnenführung.
Für spezialisierte Leistungen (z. B. Programmierung, Sprachversionen, Druck, Eventproduktion) kann die Agentur Dritte oder Subunternehmer im eigenen Namen oder im Namen des Kunden beauftragen.

2.2 Vorstudien, Konzepte und Prototypen

Von der Agentur erstellte Vorstudien, Konzepte, Entwürfe, Layouts, Skizzen, Moodboards, Storyboards oder Testproduktionen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
Sie dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht an Dritte weitergegeben oder verwendet werden.
Die Agentur ist berechtigt, entstandene Aufwände auch dann zu verrechnen, wenn ein Projekt nach der Konzeptphase nicht realisiert wird.

2.3 Treuepflicht und Vertraulichkeit

Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Aufgaben mit grösster Sorgfalt, Gewissenhaftigkeit und unter Wahrung der Interessen des Kunden zu erfüllen.
Alle ihr anvertrauten oder im Rahmen eines Projekts erarbeiteten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Diese Pflicht gilt auch nach Abschluss oder Beendigung der Zusammenarbeit.

2.4 Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde stellt der Agentur alle notwendigen Unterlagen, Informationen, Zugangsdaten, Texte, Bildmaterialien, Logos und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung.
Verzögert sich die Projektabwicklung aufgrund verspäteter Lieferung, Freigaben oder Entscheidungen des Kunden, verlängern sich vereinbarte Termine entsprechend.
Daraus entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.


3. Urheberrecht und Nutzungsrechte

3.1 Urheberrecht

Alle von der Agentur geschaffenen Werke (Konzepte, Skizzen, Entwürfe, Filme, Fotos, Texte, Designs, Grafiken, Software, Quellcodes etc.) unterliegen dem Bundesgesetz über das Urheberrecht (URG).
Die Urheberrechte verbleiben vollumfänglich bei der Agentur, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich übertragen werden.

3.2 Nutzungsrechte

Die vertraglich vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung des Honorars auf den Kunden über.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, gilt Folgendes:

  • Die Nutzung ist auf den im Vertrag definierten Zweck beschränkt.

  • Eine weitergehende, zusätzliche oder kommerzielle Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Agentur und ist entsprechend zu vergüten.

  • Rohdaten (z. B. offene Layouts, Projektdateien, ungeschnittenes Videomaterial) bleiben Eigentum der Agentur, sofern kein gesonderter Buy-out vereinbart wurde.

3.3 Urheberbezeichnung und Eigenwerbung

Die Agentur ist berechtigt, ihre Urheberschaft an den erstellten Werken in angemessener Form zu kennzeichnen und die Projekte nach Fertigstellung für eigene Referenz- und Kommunikationszwecke (z. B. Portfolio, Website, Social Media, Awards) zu verwenden, sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.


4. Gewährleistung, Haftung und Rechte Dritter

4.1 Gewährleistung

Der Kunde hat gelieferte Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel innert fünf (5) Tagen schriftlich zu rügen.
Unterbleibt eine rechtzeitige Mängelrüge, gelten die Leistungen als genehmigt (Art. 370 OR).

4.2 Rechte Dritter

Der Kunde sichert zu, dass alle von ihm gelieferten Materialien, Inhalte und Daten frei von Rechten Dritter sind.
Bei Bearbeitungen oder Anpassungen solcher Werke darf die Agentur davon ausgehen, dass entsprechende Nutzungsrechte bestehen.
Verletzt der Kunde Rechte Dritter, stellt er die Agentur von sämtlichen Ansprüchen und Kosten frei.

4.3 Haftung

Die Agentur haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des für den betreffenden Auftrag bezahlten Honorars begrenzt.

4.4 Höhere Gewalt

Für Ereignisse höherer Gewalt (Naturereignisse, Pandemien, behördliche Massnahmen, Ausfälle von Dienstleistern, technische Störungen etc.) übernimmt die Agentur keine Haftung. Bereits erbrachte Leistungen sind vom Kunden zu vergüten.


5. Honorare und Zahlungsbedingungen

5.1 Offerte und Abrechnung

Die Grundlage für jede Abrechnung bildet die schriftliche Offerte oder das Projektbudget.
Nicht in der Offerte enthaltene Zusatzleistungen, Änderungswünsche oder Mehraufwände werden nach Aufwand zu den vereinbarten Stundenansätzen verrechnet.

5.2 Zahlungsmodalitäten

  • Projekte bis CHF 5’000: vollständige Vorauszahlung

  • Projekte bis CHF 100’000: 50 % Anzahlung, Rest bei Projektabschluss

  • Projekte über CHF 100’000: 30 % Anzahlung, Zwischenabrechnungen monatlich möglich

  • Retainer-/Betreuungsverträge: monatliche Vorauszahlung

  • Auslandkunden: volle Vorauszahlung gemäss Offerte

Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug werden 5 % Verzugszins p. a. erhoben. Die Agentur kann bei ausstehenden Zahlungen laufende Arbeiten pausieren.

5.3 Reduktion oder Annullierung

Wird ein Auftrag reduziert oder storniert, hat die Agentur Anspruch auf:

  • Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen (pro rata temporis),

  • Ersatz der angefallenen Unkosten und Vorleistungen Dritter,

  • Schadenersatz für entgangene Aufträge.
    Bereits erstellte Arbeiten bleiben Eigentum der Agentur und dürfen anderweitig verwendet werden.


6. Produktionen und Daten

6.1 Model Release

Personen, die im Auftrag der Agentur oder des Kunden vor der Kamera stehen (Model, Schauspieler etc.), erklären sich mit der Nutzung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Aufnahmen durch die Agentur und deren Kunden einverstanden, sofern kein gegenteiliger Vertrag besteht.

6.2 Absage von Produktionstagen

Absagen von bestätigten Drehs oder Shootings müssen spätestens 72 Stunden im Voraus erfolgen.
Bei späterer Absage trägt der Kunde sämtliche internen und externen Kosten (z. B. gebuchte Locations, Technik, Modelle, Freelancer).

6.3 Rohdaten und Archivierung

Die Rechte am Rohmaterial (ungeschnittenes Videomaterial, unbearbeitete Bilder, offene Dateien) verbleiben bei der Agentur.
Die Agentur archiviert die Projektdateien für mindestens ein Jahr nach Projektabschluss.
Ein Buy-out oder eine Herausgabe der Rohdaten erfolgt nur gegen separate Vergütung und Vereinbarung.


7. Datenschutz und Datensicherheit

7.1 Datenschutz

Die Agentur verpflichtet sich, Personendaten gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG) und der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten.
Personendaten werden ausschliesslich zum Zweck der Vertragserfüllung und Kommunikation gespeichert.

7.2 Cloud-Speicherung

Zur Projektabwicklung können Daten auf sicheren Cloud-Servern (z. B. in der Schweiz oder der EU) gespeichert und verarbeitet werden.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Projektdaten digital archiviert und zur internen Verwaltung gespeichert werden dürfen.

7.3 Geheimhaltung

Sämtliche vertraulichen Informationen werden streng geheim behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern dies nicht zur Auftragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist.


8. Zusammenarbeit mit Dritten

Die Agentur ist berechtigt, für die Auftragserfüllung qualifizierte Freelancer, Subunternehmer oder Partnerunternehmen beizuziehen.
Diese werden sorgfältig ausgewählt und unterstehen ebenfalls den Geheimhaltungs- und Datenschutzpflichten gemäss diesen AGB.


9. Schlussbestimmungen

9.1 Anwendbares Recht

Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur unterstehen ausschliesslich dem materiellen Schweizer Recht.
Das UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

9.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Bern, Schweiz.
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnort zu belangen.

9.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.


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